Neustrukturierung 1935
Nach der Volksabstimmung vom 13.01.1935 wird das Saargebiet wieder Teil des Deutschen Reiches, womit auch dessen Uniformierungsvorschriften von den Feuerwehren zu beachten sind.
Durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933 sind die Feuerwehren und der Brandschutz in Preußen neu organisiert worden.
Das Gesetz unterstellt die Berufsfeuerwehren, freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren den Ortspolizei- und den Polizeiaufsichtsbehörden.
Damit sind die Feuerwehren quasi aus der Gemeindeaufsicht ausgegliedert und auf Landesebene verstaatlicht.
Die Feuerwehren dürfen sich nun "Feuerlöschpolizei" nennen und ihre Fahrzeuge entsprechend beschriften (noch bleiben diese rot lackiert).
Der Begriff "Feuerlöschpolizei" war im Gesetz selbst jedoch nicht genannt worden.
Im Vollzug dieses Gesetzes hat der Preußische Minister des Innern am 6. Februar 1934 angeordnet, dass die Berufs- und freiwilligen Feuerwehrmänner einheitliche, im einzelnen festgelegte Dienstkleidung zu tragen haben.
Die Anordnung umfasst nur wenige Zeilen:
"Aufgrund der §§ 4 und 5 des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933 wird angeordnet, dass die Berufs- und die freiwilligen Feuerwehrmänner die in der als Anlage abgedruckten Bekleidungsordnung vorgesehenen Uniformen usw. zu tragen haben. Vorhandene Uniformen, Ausrüstungsstücke, Kopfbedeckungen dürfen aufgetragen werden. Dies gilt nicht hinsichtlich der Abzeichen."
Die Bekleidungsordnung wird in der Folge mehrfach - erstmals schon im April 1934 - novelliert.
Die Feuerwehren haben nun den Status einer Polizei-Exekutive. Dies kommt äußerlich auch durch die neuen Uniformen zum Ausdruck, die im Schnitt den Polizeiuniformen angepasst werden. Die Abzeichen sind ebenfalls mit denen der Polizei weitgehend identisch.
Achselstück und Kragenspiegel für den Oberfeuerwehrmann (links oben) und für den Löschmeister (rechts oben). Werden keine Achselstücke getragen, wird der Dienstgrad durch Sterne auf dem linken Kragenspiegel gekennzeichnet, auf dem rechten Spiegel kann die Zugnummer getragen werden. Der Feuerwehrmann-Anwärter trägt im ersten Halbjahr weder Achselstücke noch Spiegel. Beim Feuerwehrmann entfällt der Stern auf dem Achselstück, bzw. auf dem Kragenspiegel.
(Berufsfeuerwehr: schwarzer Samt - Freiwillige Feuerwehr: karmesinroter Samt auf den Kragenspiegeln)
Achselstücke und Kragenspiegel für Brandmeister (links oben), Oberbrandmeister (links unten), Brandingenieur der BF bzw. Hauptbrandmeister der FF (rechts oben) und Oberbaurat der BF bzw. Kreisfeuerwehrführer der FF (rechts unten). Der Baurat (BF) bzw. Wehrführer (FF) tragen Achselstücke wie der Oberbaurat (BF) bzw. Kreisfeuerwehrführer (FF) ohne Stern, der Branddirektor (BF) bzw. Provinzialfeuerwehrführer (FF) tragen dieses Achselstück mit zwei Sternen.
Die Spiegel für die höheren Dienstgrade sind gleich.
Links: Feuerwehr-Koppelschuh mit dazugehörigem Portepee. Mit Hilfe des Koppelschuhs wurde das Seitengewehr am Koppel getragen. Vermutlich ein Offiziers-Portepee. Unberührter Dachbodenfund aus Brandenburg.
Rechts: Feuerwehr-Seitengewehr, auch Feuerwehr-Faschinenmesser genannt, im Originalzustand mit Scheide, Koppelschuh und Portepee.
In der Zeit von 1933 - 1945 gibt es eine Flut von Blankwaffen für alle möglichen Gruppen und Organisationen.
Auch die Feuerwehren haben Ausgehseitengewehre bzw. -faschinenmesser.
Diese lehnen sich in Ihrer grundsätzlichen Form an die Ausgehstücke der Soldaten, das Ausgeh.-KS98, an.
Die Klingen sind identisch, das Gefäß auch nahezu, jedoch sind die Stücke nicht auf den Karabiner 98 aufpflanzbar (Kasten und Drücker sind nicht vorhanden), und die Parierstange ist S-förmig bewegt.
Oben: Koppelschnallen der Feuerwehr aus Westfalen (links) und Niederschlesien (Mitte, rechts die Rückseite). Vermutlich trug man die Wappen der jeweiligen Provinz in der Mitte. (Im Saargebiet die Rheinprovinz?) Der äußere Kranz ist jeweils gleich. Die ursprüngliche Farbe war silbern. Das Lederkoppel sollte schwarz sein.
Der Helm hat zwei Abzeichen. Ab Ende Juli 1938 sollte sich auf der rechten Seite ein rotes Wappen mit weißem Punkt und schwarzem Hakenkreuz darin, auf der linken Seite das hier gezeigte Polizeiwappen befinden. Ab April 1934 (in Saarlouis frühestens nach der Rückgliederung ins Reich im Januar 1935) trägt man das Reichswappen und auf der anderen Seite ein Hakenkreuz. In den Jahren davor ab 1933 finden sich in Preußen das preußische schwarz-weiße und das schwarz-weiß-rote Reichswappen.
Das Rundschreiben No. 14/36 des Kreiswehrführers Marx anlässlich des Feuerwehrverbandstages in Dillingen, aus dem Jahr 1936, gibt sowohl Zeugnis vom Einführungsstand des neuen Helmes, als auch vom unseligen Geist der Zeit:
"An alle Wehrleiter und rangältesten Löschzugführer.
Im Nachtrag zu der vorgestrigen Besprechung mit den Herrn Wehrleitern gebe ich folgendes bekannt: Gelegentlich eines gestrigen Zusammenseins mit dem Landesfeuerwehrführer hat dieser den Wunsch geäußert, beim Verbandstage in Dillingen möglichst alle Führer im neuen Stahlhelm zu sehen (vom Hauptbrandmeister aufwärts: Leichtmetall-aluminiumfarben). Der alte Spitzhelm soll überhaupt nicht mehr beim Verbandstag getragen werden. Diejenigen Führer, welche also bis zum 26. Juli 1936 keine neuen Helme beschaffen können, tragen Mütze. Es ist jedoch Pflicht eines jeden Kameraden, sich um die Beschaffung des neuen Helmes zu bemühen. Der Landesführer wird beim Eintreffen im Dillinger Stadion die Wehren durch Lautsprecher mit dem Zuruf begrüßen: "Heil Freiwillige Feuerwehren", worauf mit: "Heil Landesfeuerwehrführer" geantwortet wird. Nur die Wehrführer erheben hierbei und beim Abschreiten der Front die Hand zum deutschen Gruß. Der sogenannte SA-Gruß (Abwinkeln des Armes) ist bei der Polizei und den Wehren nicht gestattet. Das von mir bekannt gegebene Rauchverbot für Helmträger ist im Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrführer auf die Zeit bis zur Beendigung des Propagandamarsches beschränkt. Der Landesfeuerwehrführer bestätigt meine Auffassung, dass die Beteiligung an der Paradeaufstellung und am Propagandamarsch für alle Wehrangehörigen Pflicht ist. Der Besuch anderer Veranstaltungen und der Hinweis auf "alte" Uniformen gelten nicht als Entschuldigungsgründe für Nichterscheinen. Als Feuerschutz für die Ortschaften während des Verbandstages genügen 15% der aktiven Mannschaften zusammen mit den in den Altersabteilungen befindlichen Mannschaften.
Heil Hitler!
Marx
Kreisfeuerwehrführer"
Ob die Vorschriften bei den Wehren bis in alle Einzelheiten befolgt wurden, bleibt dahin gestellt. So kann man auch auf einem Bild der Kreismotorspritze mit der Aufschrift "Kreis Saarlautern" Mannschaften mit Lederhelmen erkennen (Der Ortsname "Saarlouis" war den Nationalsozialisten nicht deutsch genug und wurde deshalb 1936 in "Saarlautern" umbenannt.). Nur der Brandmeister trägt den neuen Metallhelm. Offenbar wurden aus Sparsamkeitsgründen erst einmal die alten Garnituren weiter aufgetragen, was die Anordnung vom 06.02.1934 ja auch ausdrücklich erlaubte. Bei der oben getragenen Bekleidung der Mannschaft scheint es sich um Nässeschutzkleidung zu handeln - entweder aus Leder oder einem Kunststoff. Bei der Überlandhilfe im Kreisgebiet war sie bei kaltem und feuchtem Wetter besonders geschätzt.
In Ergänzung zum preußischen Gesetz über das Feuerlöschwesen erlässt das Reichsministerium des Innern (RmdI) am 12.1.1936 einen Erlass, der die nichtpreußischen Länder auffordert, sich der preußischen Neuordnung des Feuerlöschwesens anzuschließen und auch die Feuerwehren ihres Zuständigkeitsbereichs den örtlichen Polizeibehörden zu unterstellen.
Nach mehr als zweijähriger Erprobung wird die Bekleidungsordnung von 1934, nach Einarbeitung einiger im Verlauf dieser Zeit notwendig gewordener Änderungen, durch Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 27.5.1936 - III D 6258 V/36 - für alle anerkannten Feuerwehren über Preußen hinaus, im gesamten Deutschen Reich, erlassen. Weitere kleinere Änderungen gibt es außerdem noch im Runderlass vom 28.07.1936 - III D 6258 XII/36.
Am 23. November 1938 wird ein neues reichseinheitlich geltendes Gesetz über das Feuerlöschwesen (Reichsfeuerlöschgesetz) in Kraft gesetzt. Danach werden die Feuerwehren in die Ordnungspolizei eingegliedert, und zwar die Berufsfeuerwehren als "Feuerschutzpolizei" (FschP) und die Freiwilligen Feuerwehren als Hilfspolizeitruppe - "Feuerwehren" genannt.
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