1901 - 1910
1908
Der Landrat des Kreises Saarlouis beantragt am 30.09.1908 beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz, dem Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis, dem Kaufmann Peter Grim, das Recht zum Tragen des Achselstückes nach Tafel 4 Nr. I 1 und zum Führen der Amtsbezeichnung "Branddirektor" zu verleihen. Zur Begründung wird angegeben, dass die Wehr 170 Mann stark sei mit vier Löschzügen, davon zwei in der Altstadt und zwei in Roden und über sämtliche Lösch- und Rettungsgeräte verfüge und einen Übungsplatz nebst Steigerturm besitze.
Am 24.06.1909 erhält Grim die Verleihungsurkunde.
Vom Ausschuss des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz wird der Antrag zum Tragen des Achselstückes mit dem Recht der Führung des Titels "Oberbrandmeister" befürwortet für Adolf Hetzler und P. Woisard. Den Titel "Brandmeister" und das Achselstück Nr. 3 dürfen P. Paulus, P. Felten und Joh. Rival tragen.
In den allgemeinen Grundsätzen über die Zuteilung der verschiedenen Chargenabzeichen sowie die Einführung einheitlicher Chargenbenennungen für die Offiziersgrade der Berufs-, freiwilligen und Pflichtfeuerwehren innerhalb der Rheinprovinz, die der Innenminister mit Erlass vom 22. Mai 1908 genehmigte, waren die durch Kabinettsordre und die entsprechenden Ministerialerlasse vom 9. März 1901 und 4. Dezember 1906 geschaffenen Achselstücke beschrieben. Dies waren jetzt insgesamt vier Paar Achselstücke für die kommunalen und durch Allerhöchste Erlaubnis diesen gleichgestellte Berufs-Feuerwehren, sowie für Feuerwehraufsichtsbeamte (Feuerlöschdirektoren, Inspektoren und Kreisbrandmeister) (I. 1.-4.), fünf davon abweichende für die anerkannten freiwilligen
Feuerwehren (II. 1.-5.) und fünf Achselstücke für die Pflichtfeuerwehren (III. 1.-5.).
Unter Zugrundelegung der vom Innenminister im Erlass vom 4. Dezember 1906 benutzten Definition des Löschzuges war das geflochtene Paar Achselstücke Nr. 1 für die höchste Charge, nämlich den Führern von Wehren mit drei bis vier Löschzügen jeder der drei Feuerwehrarten, zu beantragen. Es sollte nur dem Führer verliehen werden, welchem die oberste Leitung des Dienstes in Brandfällen und bei Übungen zusteht, und es durfte innerhalb eines Ortspolizeibezirkes stets nur von einer Person getragen werden. Das Achselstück und der damit verbundene Titel Branddirektor wurden auf Antrag der Regierungspräsidenten durch den Oberpräsidenten verliehen, nach vorheriger Anhörung des Provinzialfeuerwehrverbandsausschusses. Es wurde nur einer bestimmten Person und nur für die Dauer seiner Amtstätigkeit als oberster Führer der Wehr verliehen.
Die Achselstücke I., II., III. 2. und der Titel Oberbrandmeister kamen den Führern der aus mindestens zwei Löschzügen bestehenden Wehren und in größeren Wehren den dem Branddirektor nachgeordneten Befehlshabern von mindestens zwei Zügen zu. Das Recht zum Tragen der Abzeichen verlieh der zuständige Landrat, nach Anhörung des Provinzialfeuerwehrverbandsausschusses.
Die Achselstücke I., II., III. 3. und der Titel Brandmeister kam den Führern von aus mindestens einem Löschzug starken Wehren und in größeren Wehren dem Befehlshaber mindestens eines Zuges zu. Die Achselstücke I., II., III. 4. und der Titel stellvertretender
Brandmeister waren für die Stellvertreter der Brandmeister bestimmt.
Die Achselstücke II. und III. 5 waren vorgesehen für die Führer sehr kleiner Wehren, die nicht die Größe eines vollständigen Löschzuges hatten, und für die Führer einzelner Abteilungen eines Löschzuges.
Neben der Verleihung an die Berufsfeuerwehroffiziere und Feuerwehraufsichtsbeamten war das Paar Achselstücke für deren höchste Charge (I.1.) außerdem an einen für den Umfang der Provinz etwa angestellte[n] Feuerlöschdirektor zu verleihen, den es in der Rheinprovinz in dieser Art aber nicht gab, und es konnte dem Vorsitzenden des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz jeweils für die Dauer dieses Amtes vom Oberpräsidenten verliehen werden.
Das Paar Achselstücke für die zweithöchste Charge der Berufsfeuerwehroffiziere (I.2.) durfte auch den für den Umfang mehrerer Regierungsbezirke etwa angestellten Feuerlöschinspektoren und dem jeweiligen stellvertretenden Vorsitzenden des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz in seiner Eigenschaft als solchem durch den Oberpräsidenten verliehen werden.
Außerdem kam das dritthöchste Paar Abzeichen für Berufsfeuerwehroffiziere (I.3.) den für einen oder mehrere Kreise angestellten Kreisbrandmeistern zu.
(aus: Leupold, Daniel; Die freiwilligen Feuerwehren in der Rheinprovinz bis 1918, Köln 2003)
1909
Die Feuerwache in der Innenstadt beherbergt zwei Löschzüge.
Als Ausrüstung besitzt man in der Gesamtstadt (Saarlouis und Roden): sechs Spritzen, Wasserleitung mit Hochdruck, sechs Schlauch- und Gerätewagen, zwei mechanische Schiebeleitern, sieben Anstellleitern, zwei Einsteckleitern, sechs Hakenleitern, drei Dachleitern, einen Gesimsbock, ein Rutschtuch, einen Rettungsschlauch, ein Sprungtuch, einen Rettungssack, 12 Strahlrohre, zwei Dreiweghähne, 1250 m Schläuche mit Storz'schen Kupplungen, vier Strahlrohre, 78 Oberflurhydranten, einen Acetylen-Scheinwerfer, zwei Rauchschutzapparate, Feuerhaken, Äxte, Beile, Schippen etc.
Sämtliche Mitglieder sind der Vorschrift entsprechend uniformiert, alle Steiger mit Ledergurt, Sicherheitskarabiner, Rettungsleine und Beil ausgerüstet.
1910
Angeschafft werden 100-200m Schlauch und ein eigener Rauchapparat.
Eine elektrische Feuermeldeanlage, bestehend aus 12 an verschiedenen Stellen angebrachten Sirenen, die direkt von einem öffentlichen Feuermelder in Gang gesetzt werden können, wird in Betrieb genommen. Die Zentrale befindet sich in der Feuerwache Innenstadt.
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