1991 - 1995
1991
Im Haushaltsjahr 1991 wurde für rund 45.000 DM ein neuer Kompressor zum Befüllen der Atemluftflaschen der Preßluftatmer angeschafft.
1992
In der Kommandositzung vom 3.1.1992 wurde vom Kommando des Löschbezirks Innenstadt erstmalig der Antrag gestellt, bei künftigen Beschaffungen von Einsatzjacken zu "knielangen, feuerbeständigen Jacken" überzugehen.
Aufgrund des § 9 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland vom 30.1.1988 war auch die Kreisstadt Saarlouis verpflichtet, eine neue Brandschutzsatzung zu erlassen, in der der Aufbau und der Dienstbetrieb der Feuerwehr geregelt wird. Zugleich war vom Minister des Innern im Amtsblatt vom 2.2.1989 eine verbindliche Mustersatzung bekanntgemacht. Abweichungen von dieser Mustersatzung bedürfen der Ge-nehmigung des Ministers.
Die konsequente Umsetzung des § 5, Abs. 2, Buchstabe e der Mustersatzung, der die Mitgliedschaft in Abhängigkeit vom Wohnort regelt, hätte dazu geführt, dass eine nennenswerte Anzahl von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis hätte entlassen werden müssen. Betroffen wären auch Führungskräfte, Funktionsträger und Feuerwehrleute mit Spezialausbildung (z.B. Gefahrgut) gewesen, so dass die Einsatzfähigkeit bei bestimmten Einsatzlagen erheblich beeinträchtigt gewesen wäre.
In mehr als zwei Jahre währenden Verhandlungen (Gespräche, umfangreicher Schriftverkehr) mit dem Ziel, eine Lösung zu erreichen, die es ermöglicht, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis auch dann Mitglied bleiben können, wenn sie ihren Wohnsitz aus dem Stadtgebiet von Saarlouis verlegen - hilfsweise dann, wenn sie den Wohnsitz nach außerhalb verlegen aber in Saarlouis arbeiten, führten wenigstens zu einem Teilerfolg, dass sich das Innenministerium bereit erklärte, folgende Fassung des § 5 Abs. 2 Buchstabe e zu genehmigen:
"(2) Feuerwehrangehörige scheiden aus dem aktiven Dienst weiterhin aus:
e) wenn sie ihre Hauptwohnung in eine anderen Gemeinde verlegen. [...] Feuerwehrangehörige, deren neue Wohnsitzgemeinde an die Kreisstadt Saarlouis grenzt und die dort arbeiten, können, sofern sie Sonderfunktionen wahrnehmen oder über eine Spezialausbildung verfügen, für eine Übergangszeit von bis zu zwei Jahren in der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis verbleiben." Begründung des Ministers: In diesen beiden Jahren kann Ersatz für die spezialisierten Feuerwehrangehörigen herangebildet werden, danach ist nach geltendem Recht zu verfahren.
Diese Lösung entsprach zwar bei weitem nicht den Vorstellungen und auch Notwendigkeiten von Stadtverwaltung und Feuerwehrführung, eine günstigere Lösung war jedoch nicht erreichbar, zumal dies die landesweit einzige genehmigte Ausnahme von der Mustersatzung war. In dieser Fassung wurde deshalb auch die Brandschutzsatzung für die Kreisstadt Saarlouis in der Stadtratssitzung am 10.7.1992 beschlossen und erlassen.
Bisher waren den Löschbezirken der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis zur Gestaltung ihrer Feste Material und Ausstattungsgegenstände seitens des Betriebshofs kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Mit Aktenvermerk vom 30. September 1992 stellt der damalige Leiter des Hauptamtes der Stadtverwaltung Saarlouis, Stadtamtsrat A. Thirion fest, dass künftig nur noch eine Veranstaltung pro Jahr kostenlos ausgestattet wird. Alle weiteren Veranstaltungen werden nach der geltenden Ausleih- und Entgeltordnung berechnet. Da die Löschbezirke bei ihren Veranstaltungen Umsatz machten, seien die Rechnungsbeträge aus diesen Einkünften zu bezahlen.
Ende 1992 wird dem DRK-Ortsverein Saarlouis-Innenstadt durch das Hauptamt der Stadtverwaltung Saarlouis gestattet, im Hof der Feuerwache Innenstadt entlang der Begrenzungsmauer zur Asterstraße hin vier größere Fertiggaragen zur Unterstellung der Einsatzfahrzeuge des Ortsvereins zu errichten.
1993
Wegen der immer enger werdenden Arbeitsmöglichkeiten für die Feuerwehr im Einsatzfall in der Saarlouiser Altstadt war von der Wehrführung vorgeschlagen und von der Stadtverwaltung beschlossen worden, ein kleines, wendiges und dabei schlagkräftiges Vorauslöschfahrzeug zu beschaffen, das einen schnellen, wirkungsvollen Erstangriff durchführen kann, bis die Großfahrzeuge die Einsatzstelle erreicht haben. Das Fahrzeug sollte nicht breiter als 2 m und nicht länger als 5m sein, Wasser mitführen und hinsichtlich der Feuerwehrtechnik den Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Altstadt angepasst sein, ein Einsatzfahrzeug also außerhalb jeder Norm. Deshalb wurde im Februar 1993 eine erste Anfrage hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit eines solchen Fahrzeuges an die Firma GFT gerichtet.
Der Magirus Rüstkranwagen RKW 7 von 1952 wurde in diesem Jahr endgültig außer Dienst gestellt. Er wurde an ein privates Feuerwehr-Oldtimer-LKW-Museum für den Preis von 3500,- DM verkauft. (Damalige Adresse des Käufers: Georg Walter, Wedekindweg 23, Darmstadt)
Mit zunehmender Bedeutung des Atemschutzes für den Einsatz, hatte auch der Umfang des Wartungs-, Prüf- und Pflegeaufwandes drastisch zugenommen, so dass die Atemschutzwerkstatt um einen zweiten Raum baulich erweitert werden musste. Die reine Baumaßnahme erforderte einen Kostenaufwand von 35.000 DM.
Nach Genehmigung und Finanzierung durch den Stadtrat wurde jetzt, nachdem die Planungs- und Nachbarschaftsprobleme gelöst waren, der Bauantrag zur Errichtung einer zusätzlichen Fahrzeug- und Anhängergarage für die Feuerwache Innenstadt gestellt: Zwei Fahrzeugboxen neben dem Schlauchturm, die von der Schlauchwäsche aus erschlossen werden sollen.
Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen im Einsatz war stets eine hervorragende Sorge der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis. Deshalb hatte man sehr frühzeitig aufmerksam die Entwicklung der DIN EN 469 (Feuerwehr-Schutzkleidung) verfolgt. In der Erkenntnis, dass weder der genormte bundeseinheitliche Schutzanzug noch unsere Lederjacken die Anforderungen der EN 469 erfüllen konnten, wurden bereits 1993 zum Pra-xistest fünf Einsatzjacken aus dem neuartigen synthetischen, sehr hitzebeständigen Gewebe Nomex III, die bereits den Anforderungen der DIN EN 469 genügten, beschafft und an Kameraden, die häufig im Einsatz waren, ausgegeben.
Von Stadtverwaltung und Betriebshof wird die Genehmigung erteilt, das ausgemusterte LF 16-TS zu einem Gerätewagen mit technischer Beladung als Zusatzfahrzeug zu RW-ÖL und RW 2 umzubauen. Der Umbau erfolgt in Eigenleistung, die Materialkosten in Höhe von ca. 2500,- DM werden von der Stadt finanziert.
Am 22. und 23. Dezember 1993 werden 130 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis in wechselnden Schichten während der Hochwasserkatastrophe in der Landeshauptstadt Saarbrücken eingesetzt.
1994
Am 19.4.1994 findet in der Halle der Feuerwache Saarlouis-Innenstadt eine offizielle Ehrung der Helfer der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis und des THW Saarlouis (zusammen ca. 190 Mann) bei der Hochwasserkatastrophe in Saarbrücken am 22. und 23.12.1993 durch Herrn Staatssekretär Schneider vom MfU statt.
Nach Erteilung der Baugenehmigung konnte jetzt endlich mit dem Neubau der lange ge-planten Halle neben dem Turm der Feuerwache Innenstadt begonnen werden. Sie wird zwei zusätzliche Stellplätze für Großfahrzeuge und eine Zusatzfläche für Anhänger bieten und zwei Ausfahrten mit fernbedienten Toren zum Hof hin haben. Der Hallenanbau wird voraussichtlich 150.000 DM kosten. Der Nachbarschaft zuliebe wird das Gebäude statt mit dem ursprünglich vorgesehenen Pultdach mit einem gefälligeren Satteldach versehen. Auch soll die Rückwand zur Bebauung Titzstraße hin auf Wunsch der Nachbarn begrünt werden.
Die positiven Praxiserfahrungen mit den Nomex-III-Einsatzjacken und hartnäckige Überzeugungsarbeit des damaligen Wehrführers Wolfgang Herrmann bei Stadtrat und Stadtverwaltung führten 1994 dazu, dass der Stadtrat beschloss, alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis in einem 4-Jahres-Plan löschbezirksweise mit Nomex III-Jacken auszustatten. Dies war ein regelrechter Kraftakt der Stadt Saarlouis für die Sicherheit ihrer Feuerwehrangehörigen, wenn man weiß, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Jacke etwa 600,00 DM kostete. Zugleich war die Freiwillige Feuerwehr Saarlouis die erste Freiwillige Feuerwehr, die von ihrer Stadt in ihrer Gesamtheit mit diesen neuzeitlichen sicheren Einsatzjacken ausgestattet wurde. Der Entwicklung der Einsatzkleidung bei der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis von Ende des 2. Weltkrieges bis heute ist ein besonderes Kapitel dieser Chronik gewidmet.
Am 9.7.1994 wird ein LKW (Mercedes 917 AF mit Pritsche, Allrad und Hiab Faltkran) offiziell in Dienst gestellt. Er war keine Einzelbeschaffung, sondern Teil eines neuen Systems. Gleichzeitig wurden nämlich eine Anzahl von Gitterbox-Paletten mit Anschlagösen, ein Gabelstapler und ein Hochregallager für die Feuerwache Innenstadt beschafft. In den Gitterboxpaletten werden vollständige Nachschubeinheiten oder Sonderbedarf, insbesondere für Umwelteinsätze, zusammengestellt, die dann im Hochregallager bereit stehen. Dazu dann auch der Gabelstapler, der im Einsatzfall die notwendigen Paletten aus dem Regal entnimmt und auf dem LKW verlädt. Da die Inhalte der Paletten ggf. auch im Gelände benötigt werden, dorthin aber mit Stapler oder Eidechse nicht bewegt werden können, fährt der LKW selbst dort hin (Allrad!) und setzt die Paletten mittels Ladekran dort ab. So war das Konzept. Inzwischen wurde der LKW aus praktischen Erfahrungen heraus zusätzlich mit einer heckseitigen Ladebordwand aufgerüstet.
Für die vorgesehenen Arbeiten reicht eine Truppbesatzung aus, da der LKW nie alleine zu selbständigen taktischen Einsätzen fährt.
Die Kosten des LKWs von 162.000 DM wurden von Landkreis (Feuerschutzsteuer) und Stadt Saarlouis finanziert. Die Beschaffung des Hochregalsystems kostete rund 13.000 DM und des (gebrauchten) Elektro-Hubstaplers mit 1000 kg Tragkraft und einer Hubhöhe von 3 m rund 14.000 DM. Das Regalsystem und der Bestand an Gitterboxpaletten wurden über den normalen Beschaffungsplan von 1995 noch ergänzt.
Der Rüstwagen Gefahrgut kommt am 6.5.1994 zur Freiwilligen Feuerwehr Dillingen. Damit ist das Herzstück des Gefahrstoffzuges des Landkreises Saarlouis da, der fortan von den beiden Wehren Saarlouis und Dillingen gestellt wird. Dazu wird eine Ausrückordnung erstellt, in der fest definiert ist, welche Fahrzeuge in dem Gefahrstoffzug zusammengefasst sind und in welcher Folge sie ausrücken:
Seitens der Landesregierung ist eine sogenannte Gefahrstoffkonzeption entwickelt worden, wonach in jedem Landkreis ein Gefahrstoffzug installiert wird. Die Spezialisten dieser Gefahrstoffzüge werden an der Landesfeuerwehrschule ausgebildet. Aber auch jeder "normale" Feuerwehrangehörige vor Ort kann sich bei einem Einsatzfall seiner örtlichen Feuerwehr mit Gefahrstoffen konfrontiert sehen. Was er dann an Erstmaßnahmen zu tun hat oder nicht tun darf, konnte jetzt bei einem völlig neuartigen Lehrgang bei der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis gelernt werden. Dieser Wochenlehrgang war in einjähriger Vorbereitungsarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis entwickelt und im September 1994 als Pilotlehrgang erstmalig erfolgreich durchgeführt worden. Er vermittelt Kenntnisse zu Themen wie Kennzeichnung und Klassifizierung gefährlicher Stoffe und Güter, Kenntnisse der verfügbaren Informationssysteme sowie Messtechnik und das allgemeine Einsatzverhalten vor Ort. Der Lehrgang wird künftig in das Repertoire der Kreisausbildung aufgenommen und mindestens jährlich angeboten. Federführend bei der Entwicklung dieses Lehrganges war Hans-Rudolf Quirin, Feuerwehr Saarlouis.
Die Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis findet am 24.09.1994 im Löschbezirk Ost statt. Übungsobjekt ist ein Teilbereich der Ford-Werke.
Anlässlich dieser Hauptübung zeichnet Landesbrandinspekteur Hans-Jürgen Olliger Oberbürgermeister Richard Nospers wegen dessen besonderer Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis mit der Ehrenmedaille des Deutschen Feuerwehrverbandes aus.
Am 6.11.1994 wurde der bisherige Wehrführer Wolfgang Herrmann (Innenstadt) mit 132 Stimmen von anwesenden 161 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen wiedergewählt. Auch der stellvertretende Wehrführer Hans-Joachim Loris (Lisdorf) wurde wiedergewählt. Er erhielt 117 Ja-Stimmen der anwesenden 161 Wahlberechtigten.
1995
Im Zuge der Neukonzeption des Katastrophenschutzes im Zivilschutz wird die ABC-Komponente des Bundes in die Freiwillige Feuerwehr Saarlouis als Teileinheit des ABC-Zuges der Feuerwehren des Landkreises Saarlouis integriert.
Mit Schreiben vom 21. Juni 1995 stimmt Oberbürgermeister Nospers dem Angebot von Kreisbrandinspekteur Hoffmann zu, ein sogenanntes Pulverkomponentenfahrzeug als Be-standteil des Gefahrstoffzuges des Landkreises Saarlouis bei der freiwilligen Feuerwehr Saarlouis zu stationieren. Es handelt sich dabei um ein spezielles Pulverlöschfahrzeug, das den Dreifachbrandschutz (Wasser – Schaum – Pulver) bei Gefahrstoffeinsätzen kom-plettieren soll. Die Anschaffungskosten von ca. 250.000 DM werden zu 70 % vom Land und zu 30 % vom Landkreis bezuschusst. Die Stadt Saarlouis kommt nur für die späteren laufenden Betriebskosten auf. Das Land will drei Fahrzeuge dieser Ausrüstungskategorie beschaffen, die außer bei der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis noch bei der Freiwilligen Feuerwehr St. Wendel und bei der Berufsfeuerwehr Saarbrücken stationiert werden sollen. Die einheitlichen Ausschreibungsunterlagen für alle drei Fahrzeuge werden im Zusammen-wirken mit den zuständigen Brandinspekteuren und Wehrführern von der Berufsfeuerwehr Saarbrücken erarbeitet.
Die Jahreshauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis findet dieses Jahr im Löschbezirk West statt.
Im Anschluss an die Hauptübung 1995 erhielt Stadtoberamtsrat Richard Falk, Leiter des Ordnungsamtes der Kreisstadt Saarlouis und zugleich Sachbearbeiter für das Feuerwehrwesen für besondere Verdienste in dieser Funktion die Verdienstmedaille des Deutschen Feuerwehrverbandes. In der Begründung heißt es: Die Verbundenheit von Richard Falk mit der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis, seine Unterstützung und sein Engagement gehen weit über seine dienstlichen Aufgaben hinaus. Sowohl in haushalts- und verwaltungstechnischen Dingen, wie auch in juristischen und Versicherungsfragen ist er den Feuerwehrangehörigen eine jederzeit erreichbare, unentbehrliche und zuverlässige Stütze.
Im Bild rechts erhält Richard Falk aus den Händen des stellvertretenden Kreisbrandinspekteurs Dr. Martin Hell die Auszeichnung.
Am 11. November 1995 konnte der lange geplante Erweiterungsbau der Feuerwache Innenstadt in Betrieb genommen werden. In der neuen Fahrzeug- und Anhängerhalle neben dem Trockenturm sind der Rüstwagen Öl, ein Gerätewagen sowie ein Ölsperrenanhänger und der Öl-Sanimat untergebracht. Löschbezirksführer Reiner Quirin dankte in der Feierstunde der Stadt für die Bereitstellung der notwendigen Mittel, zumal sich die Kosten durch die ursprünglich nicht eingeplante Heizung und die damit zusammenhängenden Dämmmaßnahmen von angesetzten 150.000 DM auf 200.000 DM erhöht hatten. Oberbürgermeister Nospers sprach den Wehrleuten des Löschbezirks Innenstadt u.A. ein besonderes Lob für die erbrachten Eigenleistungen aus. Sie hatten die Heizungsanlage und die Sanitärinstallationen selbst erstellt.
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