Gründung 1811
In der Folge erlassen auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z.B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812).
Ein solches Dekret lässt sich für Saarlouis nicht nachweisen. Trotzdem übernimmt der Stadtrat von Saarlouis die zentralen Gedanken 1811 in seinen Reorganisationsbeschluss.
Die Kompanie besteht aus einem Capitaine, einem Lieutenant, einem Sergent-Major, einem Fourrier, fünf Sergents, acht Caporaux und 43 Grenadiers oder Pompiers, also 60 Mann.
Gemäß der Polizeiverordnung von 1811 hat jeder Feuerlöscher im Einsatz eine Medaille zu tragen, damit er sich der Polizei gegenüber ausweisen kann.
Bei Ausbruch eines Feuers, beim ersten Schlag der Bürgerglocke oder bei Sturmläuten, bei Tag und Nacht, so die Verordnung weiter, muss sich die Feuerlöschkompanie im Rathaushof einfinden, um die Löschgeräte aus den Magazinen zu nehmen und zum Brandort zu eilen. Dort sind sie beauftragt, die Feuerpumpen zu bedienen.
Nach wie vor müssen die Hauseigentümer oder Mieter Eimer oder Bütten mit Wasser bereitstellen. Die Einwohner haben eine Eimerkette zu bilden und die Handwerker sollen die Löscharbeiten mit ihrem Handwerkszeug unterstützen.
Die Feuerspritzen sollen während des Sommers wenigstens einmal im Monat oder auf Wunsch der Stadtverwaltung auch öfters ausprobiert werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Einsatz oder von Übungen sind Geldstrafen bzw. der Ausschluss aus der Feuerlöschkompanie vorgesehen.
Um die Feuerlöscher anzuspornen, hat sie der Magistrat von militärischen Einquartierungen befreit.
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