Schutzausrüstung
Art und Umfang der Schutzausrüstung eines Feuerwehrmannes wird durch die Unfallverhütungsvorschriften vorgegeben. Sie soll die Einsatzkräfte vor mechanischen und thermischen Gefahren bei Übungen und Einsätzen schützen. Neben der persönlichen Schutzausrüstung muss jedoch bei besonderen Gefahren spezielle Schutzausrüstung getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt einen Mindestschutz dar. Standardmäßig gehört zur PSA:
- Feuerwehrschutzanzug (Jacke und Hose)
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
- Feuerwehrschutzhandschuhe
- Feuerwehrschutzstiefel
Spezielle Schutzkleidung
Gewisse Arbeiten bei der Feuerwehr bringen auch besondere Gefahren mit sich. Daher muss hierbei spezielle Schutzkleidung getragen werden.
- Hitzeschutzanzug bei Brändbekämpfung mit hoher Wärmestrahlung
- Schnittschutzkleidung bei Arbeiten mit der Motorsäge
- Überlebensanzug bei Personenrettung auf dem Wasser oder Eis
- Hitzeschutzanzug:
reflektierende Oberfläche, darunter Atemschutzgerät
ABC-Schutzkleidung
Zur Bekämpfung von Schadensfällen in Verbindung mit ABC-Gefahrstoffen und deren Beseitigung benötigen die Feuerwehren neben der allgemeinen Ausrüstung eine Sonderausrüstung. Diese dient zum Schutz vor Inkorporation (Aufnahme in den Körper) und Kontamination (Verunreinigung der Körperoberfläche) von gefährlichen Stoffen. Sie darf jedoch nur von den dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden. Art und Umfang der Sonderausrüstung bestimmen sich nach dem vorliegenden Gefahrstoff und der zu erwartenden Aufgabenstellung.