1841 - 1845

1841

Uniform Feuerwehrmann Feuerwehr Saarlouis 1841

Landrat Jesse schrieb in dieser Angelegenheit am 23.02.1841 an den Bürgermeister Frantz-Charmoy:

"Das hohe Ministerium des Innern und der Polizei hat, wenngleich mit Rücksicht auf die allerhöchste Entscheidung vom 26. 2. 1835 die Erneuerung eines Antrages wegen Uniformierung der Feuerlösch-Companie unzulässig ist, den lebhaften Wunsch der dortigen Bürgerschaft wegen dieser Uniformierung des Königs Majestät (Friedrich Wilhelm IV, Regent von 1840-1858) angezeigt.

Infolge einer hierauf ergangenen allerhöchsten Kabinetts-Ordre ist nach einem hohen Ministerial-Rescripte vom Achten des Monats behufs der weiteren Beschlussnahme noch erforderlich, zu erörtern, ob die Bewilligung einer Uniform der Wunsch sämtlicher Mitglieder der Feuerlösch-Companie ist, außerdem auch nähere Vorschläge zu der Uniformierung unter Vorlegung von Zeichnungen zu den Epauletten und Kragen-Verzierungen zu machen zu welchem Behufe ich Euer Wohlgeboren eröffne, dass der ausdrücklichen Bestimmung Seiner Majestät des Königs zufolge die Epauletten keine Fransen, sondern nur eine Kantille-Einfassung haben, auch bei der Wahl der Hutkordons und Portepees Kollisionen mit den bestehenden Militär- und Ziviluniformen vermieden und deshalb namentlich statt der Litzen auf den Kragen der Unteroffiziere gestickte oder aufgenähte Flammen getragen werden sollen.

Euer Wohlgeboren wollen hiernach mir die geforderte Anzeige unter Angabe der näheren Vorschläge zur Uniformierung recht bald machen."

Der Bescheid der Regierung in Trier - Ministerium des Innern, Polizei-Abteilung - vom 31. August 1841 lautet:

"Mit Bezug auf die Berichte des Herrn Präsidenten der Kgl. Regierung vom 16. und 17. Juli d. J., die Uniformierung der Feuerlöscher-Kompanie in Saarlouis betreffend, wird der Kgl. Regierung eröffnet, dass des Königs Majestät dem von sämtlichen Mitgliedern der gedachten Kompanie geäußerten Wunsche eine passende Uniform zu tragen, die allerhöchste Zustimmung zu geben und zugleich folgendes anzuordnen geruht haben:

Die Uniform soll in einem Frack von blauem Tuche mit schwarzem Kragen und Ärmelaufschlägen und karmesinroten Vorstoß bestehen, kupferne Knöpfe mit dem preußischen Adler und auf den Schößen eine aufgenähte Flamme mit zwei Äxten in Messing oder gelbem Tuche haben.

Zur Kopfbedeckung soll eine blaue Mütze mit schwarzem Sammetstreifen, karmesinroten Vorstößen und einem aufgenähten messingenen Schilde mit zwei Äxten dienen. Auch ist die Führung eines Seitengewehres gestattet. Die Unteroffiziere sollen zum Abzeichen an den Kragen aufgenähte Granaten von Messing nach der zurückfolgenden Zeichnung und die Offiziere, deren Kragen ohne Verzierung bleiben, Epaulets nach dem ebenfalls wieder beiliegenden Muster, einen Degen ohne Portepee und einen Hut ohne Kordon erhalten. Die Form des Seitengewehrs für die Mannschaften und Unteroffiziere hat die Kgl. Regierung zu bestimmen und überhaupt dem vorstehenden allerhöchsten Befehle gemäß, das Weitere zu verfügen.

gez. Meding"

Leider liegen die in dem Brief genannten Musterzeichnungen nicht mehr vor und auch sonst ist kein Bild der neuen Uniform überliefert. Es bleibt nur der Rekonstruktionsversuch.

Als Grundschnitt der "Uniform-Fracks" muss wohl der der Kolletts der preußischen Armee angenommen werden, die zu der Zeit in Saarlouis garnisonierte.
Als Grundschnitt der "Uniform-Fracks" muss wohl der der Kolletts der preußischen Armee angenommen werden, die zu der Zeit in Saarlouis garnisonierte.
zwei preußische Artilleristen, einmal im Kollett mit Tschako, in der Uniform die bis 1843 getragen wurde, (rechts) und links mit Waffenrock und Pickelhaube

Schulterklappen werden von den Pompiers vermutlich nicht getragen, da sie ausdrücklich erst für den Waffenrock 1856 erlaubt wurden.

Das nebenstehende Bild zeigt zwei preußische Artilleristen, einmal im Kollett mit Tschako, in der Uniform die bis 1843 getragen wurde, (rechts) und links mit Waffenrock und Pickelhaube.

Die Regierung in Trier bestimmt am 3. November 1841 die Form des Seitengewehrs:

Sie empfiehlt einen Infanteriesäbel mit der Änderung, dass an der Spitze der Scheide ein runder Knopf angebracht werden soll. Dieser sei "wohlfeiler" als ein ebenfalls erwähntes Modell ohne Bügel.

Das Koppel sei um den Leib zu tragen, "das Schild von Messing mit einer Flamme darauf".