1987 - 1990
1987
Die Jahrehauptübung findet wieder bei den Ford-Werken statt.
1988
Am 06.03.1988 wird Wolfgang Herrmann zum Wehrführer gewählt und löst im Dezember Rudi Quirin in dieser Funktion ab.
Am 24.04.1988 wird Reiner Quirin zum Löschbezirksführer gewählt und löst Wolfgang Herrmann in dieser Funktion ab. Hans Klein bleibt weiterhin bis zum Ende seiner Wahlperiode Stellvertreter.
Der Bundesminister für Umwelt gibt ein Merkblatt mit Empfehlungen für Übungen mit dem Löschmittel Schaum heraus, das schlicht und einfach derartige Übungen und Vorführungen aus Gründen der Gewässergefährdung untersagt. Einzige Ausnahme: Einsatz auf befestigten Flächen mit Ablauf zu biologischen Kläranlagen, wenn das Verdünnungsverhältnis Schaumabwasser zu Kläranlagengesamtzulauf mindestens 1:250 beträgt. - Da die Stadt Saarlouis an eine geeignete Kläranlage angeschlossen ist, ergeben sich für die Freiwillige Feuerwehr Saarlouis wenigstens in begrenztem Umfang Übungsmöglichkeiten.
Die Hauptversammlung des Löschbezirks Innenstadt schlägt am 18.12.1988 die Ernennung des Wehrführers a.D. Rudi Quirin zum Ehrenwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis vor.
Die Hauptübung 1988 findet als besondere Katastrophenschutzübung zusammen mit dem DRK am DRK-Krankenhaus Saarlouis statt, da es die letzte Hauptübung unter der Wehrführung von Hbm. Rudolf Quirin ist. Rudolf Quirin wird am 23.12.1988 wegen Erreichens der Altersgrenze die Wehrführung abgeben.
1989
Am 30. November 1988 trat ein neues Brandschutzgesetz im Saarland in Kraft, das eine wesentliche Änderung enthielt, die der Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis wieder das Setzen eines Marksteins ihrer Geschichte möglich machte. War in dem bis dahin gültigen Feuerschutzgesetz für das Saarland von 1975 stets von Feuerwehrmännern die Rede, so benutzte das neue Brandschutzgesetz den Begriff der Feuerwehrangehörigen. Im § 20 diese neuen BSG, der die Funktionsbezeichnungen regelt, heißt es sogar ausdrücklich: "Funktionsbezeichnungen dieses Gesetzes werden in weiblicher und männlicher Form geführt." Dies bedeutete, dass
1. künftig auch Frauen und Mädchen Feuerwehrdienst verrichten können, und
2. der Versicherungsschutz durch den gemeindlichen Unfallversicherungsträger auch für Frauen in der Feuerwehr greift. So teilte mit Schreiben vom 6.6.1989 der GUV für das Saarland auf eine konkrete Anfrage des Ordnungsamtes der Stadt Saarlouis (H. Falk) zur Aufnahme einer Frau in die Freiwillige Feuerwehr Saarlouis mit, dass "der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung [...] alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr unabhängig von deren Geschlecht" erfasst.
Die Saarbrücker Zeitung schrieb in ihrer Ausgabe vom 28.2.1989:
1990
Im Dezember 1990 wird Franz Josef Gerten zum stellvertretenden Löschbezirksführer gewählt.
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