Truppführer Ausbildung
Ziel des Truppführer-Lehrgangs ist die Befähigung des Feuerwehrmitgliedes zum Führen eines Trupps innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Voraussetzung ist jedoch der Abschluss der Grundausbildung nach FwDV 2, d.h. erfolgreiches Bestehen der Lehrgänge Truppmann Teil 1 & 2, Sprechfunker, sowie Atemschutzgeräteträger.
Erst nach erfolgreichem Absolvieren des Truppführerlehrgangs und entsprechender Dienstzeit ist eine Beförderung von Feuerwehrmann/-frau zu Oberfeuerwehrmann/-frau möglich.
11-18.03.2017 | Truppführerlehrgang |
02.01.2013 | Truppführerlehrgang |