Gabelstapler

Gabelstapler

Fahrzeugdaten

Hersteller: Lansing

Modellbezeichnung: EFG 11.2

Zulässiges Gesamtgewicht: unbekannt

Hubhöhe: 3m

Maximale Tragkraft: 1,250 t

(Elektro-)Motorleistung: unbekannt

Baujahr: 1994

Erstzulassung: Nie zugelassen

Dienstzeit: 1994 – 2009 (15 Jahre)

Aufbauhersteller: Lansing

KFZ-Kennzeichen: Nie zugelassen

 

Feuerwehrtechnische Daten

Fahrzeugkurzbezeichnung: keine

Ausführliche Fahrzeugbezeichnung: Gabelstapler

Haupteinsatzzweck: Materialtransport, Beladung des LKW

Besatzung: Staplerfahrer

Besondere Ausrüstung: Rundumkennleuchte

Löschbezirk: Innenstadt

Ehemaliger Funkrufname: kein Funk verbaut

 

Chronik

Vorgängerfahrzeug: X

Nachfolgerfahrzeug: Gabelstapler

 

Nach der Dienstzeit

Entsorgung durch Staplerfirma

 

Ausführliche Beschreibung und historischer Hintergrund

1994 wurde der (gebrauchte) Gabelstapler zusammen mit dem LKW, mehreren Hochlagerregalen und zahlreichen Europaletten und Gitterboxen angeschafft. Alles zusammen bildet das damals neu eingeführte Nachschubkonzept. In den Gitterboxen und auf den Paletten werden bis heute vollständige Nachschubeinheiten zusammengefasst, die bei Bedarf von der Einsatzleitung angefordert werden können (z.B. mehrere Gitterboxen mit Schaummittelkanistern bei einem Großbrand oder mit Bindemittel-Säcken für einen Umwelteinsatz). Die angeforderten Einheiten werden dann, von einem hierfür ausgebildeten Kameraden, mittels Gabelstapler aus dem Regal entnommen und auf den LKW verladen. Dieser kann, nachdem die Ladung gründlich verzurrt wurde, die Fracht an den Einsatzort transportieren. Das Abladen erfolgt mittels Fahrzeugkran (unebenes Gelände) oder über die heckseitige Hebebühne in Verbindung mit einem mitgeführten Palettenhubwagen (fester, ebener Untergrund). Der Gabelstapler wurde aber auch zum Bewegen schwerer Lasten auf dem Feuerwehrgelände verwendet. Insbesondere beim Erstellen von Übungsszenarien im Bereich der technischen Hilfe erwies er sich als nützliches Hilfsmittel. Im Jahr 2009 musste der Gabelstapler gegen ein neues Modell ersetzt werden, da das in die Jahre gekommene Gefährt (es war bereits bei der in Dienststellung gebraucht) Sicherheits- und Technikmängel aufwies. Die Reparatur wäre nicht wirtschaftlich gewesen. So wurde der Stapler von der Firma, die das neue Gerät lieferte in Zahlung genommen und vermutlich verschrottet.