Festakt zum 200jährigen Jubiläum der Feuerwehr Saarlouis am 9. September 2011

Am Freitag, dem 09. September 2011 beging die Freiwillige Feuerwehr Saarlouis einen ihrer 200-Jahr-Feier würdigen Festakt im Theatersaal des Theaters am Ring. Die Veranstaltung wurde auf der überaus eindrucksvoll dekorierten Bühne von Horst Diewald gekonnt moderiert und von dem Bläserquintett "Brass Fever" (Andreas Jungmann, Fabienne Schultze, Jennifer Schultze, Stephan Urnau und Nicolas Huckat) sowie von den Solisten Lisa Saterdag (Violine) und Alexander Altmeyer (Piano) festlich musikalisch umrahmt. Nach der Begrüßung der etwa 400 Gäste durch Wehrführer Reiner Quirin, darunter Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, Oberbürgermeister Roland Henz, Landesbrandinspekteur Bernd Becker sowie zahlreiche Mandatsträger aus Landtag, Kreistag und Stadtrat, hielt Ehrenwehrführer Wolfgang Herrmann die Festrede zur Gründungsgeschichte der Saarlouiser Feuerwehr. Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer, Oberbürgermeister Henz und Landesbrandinspekteur Becker würdigten in ihren Grußworten die gesellschaftliche Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehrleute durch die Jahrhunderte bis heute.
Nach diesem offiziellen Teil setzte sich die Veranstaltung mit einem Empfang im Festsaal fort, in dessen Verlauf zahlreiche öffentliche Ehrungen verdienter Saarlouiser Feuerwehrleute erfolgten und viele Gratulanten aus nah und fern der Jubelwehr ihre Aufwartung machten.

Festrede von Wolfgang Herrmann

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, sehr geehrte Gäste, meine Feuerwehrkameradinnen und –kameraden,

200 Jahre Freiwillige Feuerwehr Saarlouis – wir feiern heute, wenige Tage vor dem tatsächlichen, belegten Geburtstag unserer Feuerwehr am 16. September 1811, ein wahrhaft stolzes Jubiläum. An diesem Tage, so berichtete in einem Schreiben vom 06.11.1818, der letzte französische Maire und erste preußische Oberbürgermeister, Michel Reneauld, dem Landrat Schmeltzer: "Nach dem Brand im Dorfe Fraulautern [im] Jahre 1811 ist von Seiten des Magistrats der Stadt die vormals bestandene Feuerlöscher Compagnie von neuem gebildet worden. …" Die Reorganisation erfolgte jedoch nicht unter Maire Michel Reneauld, sondern noch unter seinem Amtsvorgänger Francois Souty.

Demnach bestand also in Saarlouis bereits eine Feuerlöscher-Companie. Warum dann also diese Reorganisation? Welche Gründe dafür gab es, vor allem aber, worin bestand der grundlegende Unterschied zur "bestandenen Compagnie", welche entscheidenden Merkmale der reorganisierten Compagnie rechtfertigen es, diesen Magistratsbeschluss als Geburtsstunde unserer Freiwilligen Feuerwehr Saarlouis zu definieren?

Ein kurzer Streifzug durch die Entwicklung der noch jungen Stadt, (Saarlouis war ja zu diesem Zeitpunkt erst 130 Jahre alt) mag uns etwas Klarheit zu dieser Frage verschaffen.

Saarlouis war als Festungsstadt eingezwängt in Mauern, jeder Quadratmeter Fläche musste baulich genutzt werden. Ein Feuer in diesem baulich stark verdichtete Bereich und auch bei den Lebensgewohnheiten der Bewohner (so wurden z.B. die Speicher der Häuser als Lager für Vorräte und sogar für die Lagerung von Heu genutzt,) war der Ausbruch eines Feuers eine Katastrophe, die zur Zerstörung ganzer Stadtviertel, sogar der ganzen Stadt hätte führen können. Brandschutz war also reiner Selbsterhaltungstrieb der Menschen in dieser Stadt.

Bis zum Bau der neuen Festungsstadt Saarlouis spielte Wallerfangen mit seinen knapp 1000 Einwohnern, seinen Handwerkern und Kleinhändlern die Rolle eines Versorgungszentrums für die Umgebung. Das neue Sarre-Louis war indes bestrebt, diese Rolle Wallerfangens zu übernehmen.

Mit der Entstehung der neuen Stadt musste natürlich auch ihr Brandschutz organisiert werden. Man ging keine neuen Wege, sondern übernahm auch hier das bereits in Wallerfangen Vorhandene und Bewährte. So wurde die Ehren-Kompanie der Bruderschaft der Ritter des heiligen Sebastianus, die im 17. Jahrhundert zur Pestzeit in Wallerfangen gegründet worden war, 1682 per Verordnung nach Saarlouis verlegt und bildete dort die erste Löschkompanie. Denn nach ihren Statuten mussten ihre Mitglieder den Gottesdienst verherrlichen helfen, insbesondere aber war es ihre Pflicht, bei der Brandbekämpfung zu helfen.
Bei weltlichen und kirchlichen Feiertagen trugen sie eine rote Uniform und am Knopfloch ein Kreuz, worauf einerseits das Bild des Heiligen Sebastian, andererseits der Name des Trägers stand, damit er sich bei Feuersbrünsten ausweisen konnte.

Am 13.06.1685 wurde dann verordnet, dass die Wallerfanger Zünfte ihren Sitz nach Saarlouis zu verlegen hatten. So auch u.a. die Zünfte Sankt Eligius, in der die Schmiede, Schlosser, Graveure, Zinngießer, Zimmerleute, Schreiner, Maurer und die Schiffer vereinigt waren und Sankt Katharina der lederverarbeitenden Handwerker. Diese beiden Zünfte waren nach Anton Delges, dem Verfasser der umfangreichen Chronik von 1961, bereits vorher schon in Wallerfangen als Pflicht-Löschkompanie tätig, was sie nun auch in Saarlouis weiter taten.
Delges führte weiter aus, dass beide Zünfte, die als „les corps aux incendies“ ihre Tätigkeit bis zur Französischen Revolution ausübten, auch später noch den Grundstock zur Aufstellung von Löschkompanien bildeten. Denn am Schluss der Zunftsatzung der Eligiuszunft befand sich das erste bekannte Feuerreglement ("règlement pour les incendies") der Stadt. Hier heißt es:

"An den Tagen des hl. Eligius, im Sommer und Winter, versammeln sich die Handwerker, welche für die Hilfe der Brandgebäude bestimmt sind, um die Feuerpumpen zu bedienen. Sobald die Sturmglocke ertönen wird, eilen die folgenden Handwerker zur Brandstelle, nämlich die Schmiede, Schlosser, Maurer, Zimmerleute, Tischler und Dachdecker, wo sie nur allein die Befehle des Generalleutnants der Polizei empfangen und anderer dazu berechtigter Personen.

Derselbe Dienst für die Pumpen:
Die Waffenschmiede, Schwertfeger, Messerschmiede, Nagelschmiede, Eisengießer, Zinngießer, Weißblechmacher, Glaser, Uhrmacher, Dreher, Wagenmacher, Schiffer, Pflasterer, Töpfer, Goldschmiede und die Kupferschmiede.
Sobald auch sie die Sturmglocke hören, begeben sie sich sofort zum Rathaus der Stadt, wo ihnen die Pumpen ausgeliefert werden, die sie zur Brandstelle bringen, wo sie dieselben anwenden, wie es ihnen von den Chefs der Polizei vorgeschrieben wird."

Wie wir sehen, hatte man im Vorhinein bestimmten Handwerkergruppen bestimmte Aufgaben zugewiesen, die sie im Brandfalle auszuführen hatten. Hierzu meldete man sich also nicht freiwillig, sondern war als Mitglied einer Handwerkszunft dazu verpflichtet. Die im Reglement genannten Handwerker waren wahrscheinlich alle Mitglieder der Eligiuszunft. Zu dieser Zunft gehörten die eisenverarbeitenden Handwerker, aber auch Handwerker, die nicht primär eisenverarbeitend waren, wie die Zimmerleute, Schreiner, Maurer und die Schiffer.
Ein Teil der Handwerker, in erster Linie die Bauhandwerker, sollte sich direkt zum Brandobjekt begeben, wo sie die vom Feuer bedrohten Mitbürger und deren Habe vor den Flammen retten und ggf. Bauten oder Teile davon einreißen oder abtragen sollten, bevor sich das Feuer über diese weiter in die Stadt fraß. Eigens zu diesem Zweck besaß die Stadt auch Einreißhaken. Der andere Teil der genannten Handwerker musste sich zum Rathaus begeben, um dort die Pumpen abzuholen. Im Jahr 1773 verfügte Saarlouis beispielsweise über sechs Handpumpen und mehrere Spritzen. Auf jeden Fall oblagen den Mitgliedern der Eligiuszunft vor allem mit der Bedienung der Pumpen die qualifizierteren Aufgaben bei der Brandbekämpfung.

Als Teil Frankreichs wirkten sich in Saarelouis die Folgen der Französischen Revolution natürlich unmittelbar aus, was auch nicht ohne Folgen auf die Organisation des Feuerlöschwesens blieb.

Nachdem am 05.08.1789 durch die Nationalversammlung sämtliche Handwerkszünfte aufgehoben worden waren, wurde der Brandschutz durch ein Feuerreglement der Polizeiverwaltung der Stadt organisiert, in dem die Bürger, insbesondere die Handwerker der früheren Zünfte, zu bestimmten Hilfeleistungen verpflichtet wurden.
Dieses Polizei-Reglement liegt zwar leider nicht mehr vor, jedoch gibt eine von Maire Francois Souty als Vorgesetzter der Polizeiverwaltung am 11.01.1808 anlässlich eines Kaminbrandes gegebene strenge Anordnung Einblick in den wesentlichen Inhalt dieses Reglements. Die Anordnung behandelte das Nichtbefolgen der Vorschriften bei dem Brand durch die Bevölkerung und drohte den Zuwiderhandelnden schwere Strafen an.

In der Verordnung hieß es:
"Der Maire der Stadt bedauert die Unordnung, die heute beim Kaminbrande geherrscht hat und erinnert die Bewohner nochmals an ihre Pflichten.
Alle Einwohner in der Nähe der Brandstelle sind laut Polizeireglement verpflichtet, beim ersten Schlag der Sturmglocke eine Bütte oder einen Kübel, mit Wasser gefüllt, vor die Haustür zu stellen, um dem Feuer Einhalt zu gebieten. Nicht eine einzige Person hat dieser Anordnung Folge geleistet.
Andererseits gehen viele Personen nur aus Neugierde hin, ohne sich nützlich zu machen.
Dann soll man sich erinnern an die Artikel 9 und 12, die die Fassmacher verpflichten, mit den Büttenmachern an die Brandstelle zu eilen; die Maurer mit ihren Kopfhämmern, die Zimmerleute und Tischler mit ihren Äxten, die Dachdecker mit den kleinen Leitern und ihrem Handwerkszeug und die Schornsteinfeger mit ihren Leitern.
Die Schlosser, Schmiede, Waffenschmiede, Messerschmiede, Eisengießer, Weißblechmacher, Dreher, Wagenbauer, Schiffer, Pflasterer, Goldschmiede, Uhrmacher und Lichtzieher müssen sich in das Rathaus begeben um die Feuerpumpen an die Brandstelle zu bringen, ebenso die Schuster und Gerber zum Empfang der Feuereimer.
Der Maire hat nur bemerkt, dass die Bäcker und Metzger pünktlich ihre Pflicht erfüllt haben.
Er hofft, dass, wenn nochmals eine Feuersbrunst entstehe, jeder, der seine Pflichten kennt, sie auch erfüllen wird, und wird mit dem einen und den anderen zufrieden sein, aber im Falle der Zuwiderhandlung wird er gegen den Sünder den Prozess anstrengen."

Diese Anordnung zeigt, dass obwohl die alten Zünfte 1789 aufgelöst worden waren, u. a. die Handwerker der ehemaligen Zünfte St. Eligius und St. Katharina auch weiterhin, wie bisher, ihre einst festgelegten Pflichten zu erfüllen hatten.

Sie zeigt aber auch, dass das bisherige System eines verpflichtenden Brandschutzes nicht ausreichend und verantwortbar funktionierte.

In den Jahren kurz vor 1811 gab es in Saarlouis offenbar bereits eine Pompierskompanie. Dies geht aus einem zwar undatierten und nicht unterschriebenen Dokument im Stadtarchiv Saarlouis hervor, das aber in die Zeit zwischen 1808 und 1811 einzuordnen ist. Die Kompanie stand unter der Leitung eines Commandant-Major Brugnot, Kaufmann und Händler in Saarlouis. Sie bestand aus insgesamt 76 Mann. Die Führungskräfte waren angesehene Bürger der Stadt, die Mannschaften wurden aus den Zimmerleuten, Maurern, Eisengießern, Schornsteinfegern und Arbeitern gebildet. Sie war in 4 Abteilungen gegliedert. Denn der zivile Teil der Stadt Saarlouis war zu dieser Zeit in 4 Sectionen A bis D unterteilt und für jede Section war eine Abteilung der Löschkompanie zuständig. Wie lange diese bestand und ob sie überhaupt einmal erfolgreich eingesetzt wurde, ist nicht überliefert.

Bei dieser Kompanie handelte es sich offenbar um den Versuch, den abwehrenden Brandschutz allgemein auf eine neue Grundlage zu stellen. Sie war vermutlich der direkte Vorläufer der von Oberbürgermeister Reneauld erwähnten „vormals bestandenen Feuerlöscher-Compangnie“, die 1811 „von neuem gebildet“ werden sollte.

Das bürgerschaftliche Selbstbewusstsein, kommunale Aufgaben selbst in die Hand zu nehmen, war in der Folge der Französischen Revolution möglicherweise auch in Saarlouis so gewachsen, dass es nur noch eines Auslösers bedurfte, den Magistrat der Stadt Saarlouis zu veranlassen, den Brandschutz völlig neu zu organisieren. Und dieser Auslöser war dann offenbar der Große Brand von Fraulautern im Jahre 1811, wie es Michel Reneauld in seinem eingangs zitierten Schreiben an Landrat Schmeltzer vom 6.11.1818 beschrieben hat.

Aber was war im August 1811 nun tatsächlich in Fraulautern geschehen? Es handelte sich unzweifelhaft um die größte Brandkatastrophe in der Fraulauterner Geschichte. Es war ein ungewöhnlich heißer Sommer, und die meisten Häuser waren noch mit Stroh gedeckt. Da bedurfte es nur eines kleinen Funkens, um ein Haus in wenigen Augenblicken in Flammen aufgehen zu lassen. Unglücklicherweise kam ein starker Wind auf, so dass in kürzester Zeit auch die unmittelbar an den Brandherd angrenzenden Häuser von den Flammen erfasst wurden. Im Stadtarchiv Saarlouis findet man ein Schreiben des 1. Beigeordneten von Saarlouis vom 8. September 1811 an den Präfekten in Metz, welches das Geschehen und die Folgen eindruckvoll beschreibt:

"Ich habe die Ehre, Ihnen ein schreckliches Ereignis aus der in der Nähe von Saarlouis liegenden Gemeinde mitzuteilen.
Das Feuer brach in einer mitten im Dorf gelegenen Scheune durch Unvorsichtigkeit aus. Innerhalb von zwei Stunden waren 47 Häuser total zerstört. Drei Männer, eine Frau und ein Kind sind dabei umgekommen. Die größte Hilfe wurde umgehend durch die Einwohner und die Garnison von Saarlouis geleistet. Sie brachten Pumpen und Eimer mit, da man mit dem Verluste des ganzen Ortes rechnete. Das 10. Kürassier-Regiment hat tapfer mitgewirkt. Besonders ein Einwohner von Saarlouis, der Gerber Nicolas Dimel, hat sich unter anderen besonders hervorgetan. Mehr als 15 mal ist er in die brennenden Häuser gegangen, von Flammen umgeben, und hat Menschen und Mobiliar gerettet. Er ist dem Gouverneur empfohlen worden, und General Clouen hat ihm wegen seines Eifers und Mutes ein Lob ausgesprochen.
Herr von Guizen, Herr von Dillingen und Villeroy von Wallerfangen, haben sich der Pächter angenommen, und durch die Güte und Menschlichkeit der Einwohner von Saarlouis sind die Unterstützungsgelder zahlreich eingegangen.
Ich empfehle auch Ihrer einzigartigen Güte, Herr Präfekt, diese Unglücklichen, die vollkommen ohne Hausrat und Kleidung sind."

In der Folge läuft eine beispiellose Hilfsaktion in Saarlouis an, um den vielen mittelosen Brandgeschädigten Unterstützung zu gewähren. Das Wohlfahrtsbüro in Saarlouis kann so in der Zeit vom 9. September 1811 bis zum 15. April 1812 rund 27.686,50 Franken an 166 Personen auszahlen.

Auch der Unterpräfekt von Thionville teilte dem Maire von Saarlouis unter dem 21.10.1811 mit, dass er den Bürgern, vor allem dem H. Dimel, und der Garnison von Saarlouis seinen Dank ausspreche. Ferner bekämen die Opfer des Brandes Zuweisungen aus der königlichen Kasse.

Unter dem Eindruck dieses Ereignisses beschloss also offenbar der Saarlouiser Magistrat, den abwehrenden Brandschutz auf neue Beine zu stellen. Und dies geschah nach streng militärischem Vorbild durch die Bezeichnung Compagnie de Pompier wie auch durch militärische Organisation mit einer hierarchischen Gliederung vom Capitaine bis zu den Pompiers. Die Mannschaft war in zwei Abteilungen zu jeweils zwei Gruppen aufgeteilt. Jede Abteilung war für eine der zwei städtischen Pumpen zuständig. Der Eintritt war vollkommen freiwillig und der Ausschluß eine angedrohte Strafe.

So schreibt Reneauld 1818 über die Zusammensetzung der Kompanie:

"Sie besteht aus 60 Mann, welche aus den Bürgern jeder Profession, die guten Willens, starken Körperbaus, und lobenswerther Aufführung sind, gewählt worden sind." Es waren somit nicht mehr die Mitglieder der Handwerkerschaft verpflichtet, sondern Bürger verschiedenster Berufe hatten sich freiwillig in den Dienst der Kompanie gestellt, sofern sie körperlich und moralisch geeignet waren. Auch waren die Saarlouiser Pompiers nun erstmals uniformiert und bewaffnet. Das Vorbild hierzu hatten vermutlich die Sapeurs-Pompiers-Kompanie der Kaiser-Garde in Paris gegeben. Die Bewaffnung der Mannschaft bestand aus Musketen und Seitengewehren (Säbeln).

Die Feuerlöscher-Compagnie in Saarlouis ist also ein Musterbeispiel für den französischen Einfluss und die frühe freiwillige Betätigung der Bürger im Brandschutz, die in Preußen zu dieser Zeit noch nicht so ausgeprägt war. Denn als Saarlouis 1815 an Preußen fiel, blieb dort die 1811 reorganisierte "Compagnie de Pompiers" fast unverändert weiter bestehen. Sie fand auch in preußischer Zeit, nun "Feuerlöscher-Compagnie" genannt, in weiteren Feuerlöschordnungen 1818 und 1828 ihre Bestätigung.

Abschließend noch ein paar Sätze zum Gründungsdatum.
Bisher war kein weiterer Gründungsnachweis bekannt als das schon mehrfach zitierte Schreiben von Michel Renauld an Landrat Schmeltzer vom 6. November 1818. Nachdem uns nun im Zusammenhang mit den Recherchen zu unserem Jubiläumsbuch "Pompiers – Feuerlöscher – Feuerwehr" auch Unterlagen aus den Beständen des ehemaligen preußischen Innenministeriums in Berlin zugänglich wurden, die bis dato unbekannt waren, sind wir nun sogar in der Lage, den Tag der Reorganisation anzugeben. In einem Schreiben vom 16.08.1861 bat der Premier-Lieutenant Nicolas Notty der Feuerlöscher-Kompanie von Saarlouis König Wilhelm I. um Erlaubnis, anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums als Pompier ein "Civil-Portepee" zu seinem Degen tragen zu dürfen. In der Begründung seines Gesuchs gab er u.a. an, dass er vor 50 Jahren geholfen habe, diese Kompanie am 16.09.1811 zu formieren.

Somit kennen wir jetzt den Geburtstag unserer Saarlouiser Feuerwehr auf den Tag genau und werden ihn heute in einer Woche mit einer festlichen Veranstaltung in der Ludwigskirche begehen.

Ein kleiner Hinweis sei mir noch erlaubt: Wenn Sie weitergehendes Interesse an der Geschichte unserer Feuerwehr haben sollten, so können Sie unser Jubiläumsbuch, in dem die ganze 200jährige Geschichte auf 367 Seiten aufgearbeitet ist, während des anschließenden Empfangs im Festsaal käuflich erwerben.

 

Vielen Dank für …………