Einsatzabschnitt Dekon
Unter "Dekontamination" (Dekon) durch die Feuerwehr im Sinne dieses Konzeptes ist die Grobreinigung von Einsatzkräften einschließlich ihrer Schutzkleidung, von anderen Personen sowie von Geräten gemeint. In besonderen Fällen versteht man darunter auch die Reduzierung der Oberflächenverschmutzung kontaminierter Lebewesen, Böden, Gewässern und/oder Gegenständen, soweit dies die personellen und technischen Möglichkeiten der Feuerwehr zulassen.
Grundsätzlich muss bei einem Einsatz des ABC-Zuges gewährleistet sein, dass spätestens 15 Minuten nach dem ersten Anlegen der persönlichen Sonderausrüstung die Dekontamination der Dekon-Stufe III durchgeführt werden kann. Die Dekontamination der Stufe III erfordert eine Mindestausstattung an Personal und Gerät. Sie kann durch eine Einheit (z.B. RWG) des Einsatzabschnittes "Technik" durchgeführt werden oder durch den Einsatz des Dekon-P.
Müssen auf Grund der Schadenslage (z.B. eine erhöhte Anzahl an Einsatzkräften im Gefahrenbereich oder Personen die sich ohne persönliche Sonderausrüstung im Gefahrenbereich aufhielten) mehrere Dekon-Fahrzeuge zusammengezogen werden, so muss ein separater Einsatzabschnitt "Dekon" eingerichtet werden. Näheres hierzu regelt das Dekon-Konzept.