75 Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Saarlouis
informierten sich am 20. März 2003 in Saarlouis über die neue
Rahmenrichtlinie FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“.
Die neue Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten,
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 12. Sitzung am
15. und 16.09.2003 in Harislee genehmigt und den Ländern zur Einführung
empfohlen. In einem dreistündigen Seminar hat der Einheitenführer des
ABC-Zuges des Landkreises Saarlouis, Oberbrandmeister Hans-Rudolf Quirin,
die Führungskräfte in die Neuerungen der FwDV 500 eingewiesen.
Zu Beginn seines Vortrages gab der Referent einen Überblick über die für die
Feuerwehren wichtigsten Änderungen, die sich aus der Neufassung der ADR/RID
2001 ergeben. Zwei Beispiele aus den Ausführungen des Referenten. Für die
Klasse 1 „explosive Stoffe“ wurden Verträglichkeitsgruppen (A bis S)
eingeführt. Aus den Verträglichkeitsgruppen (A bis S), die auf den
Gefahrzetteln der Klasse 1 angegeben sind, lassen sich wichtige
Einsatzinformationen ableiten. Umfassende Neuerungen sind in der Klasse 7
„radioaktive Stoffe“ zu verzeichnen, z.B. die Einführung von 25 UN-Nummern,
der Gefahrzettel nach Muster 7E oder die Transportkennzahl für die
Gefahrzettel 7B und 7C.
In Anlehnung an die FwDV 500 erläuterte Herr Quirin die Gefährdungen, die
von ABC-Gefahrstoffen ausgehen. Ausführlich ging der Referent auf die neuen
Gefahrengruppen I, II und III ein und erläuterte an Beispielen, welche
Maßnahmen von den Einsatzkräften der Feuerwehr durchzuführen sind. Mit
Interesse verfolgten die Zuhörer die Gegenüberstellung der Maßnahmen nach
FwDV 500 und den im Hilfeleistungskonzept der Saarländischen Feuerwehren für
Unfälle mit Gefahrstoffen vom April 1994 festgelegten unaufschiebaren
Erstmaßnahmen.
Die FwDV 500 legt fest, dass nach der GAMS-Regel von jeder Feuerwehreinheit
folgende Maßnahmen durchzuführen sind: G(efahr erkennen), A(bsperren),
M(enschenrettung durchführen), S(pezialkräfte alarmieren).
In seinen Ausführungen hob Herr Quirin die Maßnahmen hervor, die zum Schutz
der Einsatzkräfte einzuhalten sind. So ist unter anderem erforderlich, dass
bei Vorgehen eines Trupps eine Not-Dekon einzurichten ist. Die Not-Dekon ist
notwendig, um bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der
Haut, bei Verletzungen oder in Situationen, die ein sofortiges Befreien der
Einsatzkraft aus der Schutzausrüstung erforderlich macht (z.B.
Atemluftmangel, Ohnmacht) eine schnelle Grobreinigung gewährleisten zu
können. Im Dekon-Konzept für den ABC-Einsatz im Saarland sind die Maßnahmen
der verschiedenen Dekon-Stufen festgelegt.
Herr Quirin zeigte auch auf, wie in der Gruppe die vielfältigen Aufgaben
beim ABC-Einsatz zu verteilen sind. So führt der Angriffstrupp
Erkundungsmaßnahmen durch und rettet und übernimmt den ABC-Ersteinsatz.
Informationen erhielten die Seminarteilnehmer über die Struktur des
ABC-Zuges des Landkreises Saarlouis, insbesondere die Einteilung der
Einsatzabschnitte. Der Referent stellte auch den Entwurf einer
Dienstanweisung des ABC-Zuges vor, die in Zusammenarbeit mit dem
Kreisfunkwart erstellt wurde. Die Dienstanweisung regelt den
Einsatzstellenfunkverkehr im 2m-Wellenbereich. Bei ABC-Einsätzen kommen
überwiegend ABC-Führungskräfte, Abschnitte ohne Fahrzeugbezug zum Einsatz.
Somit werden die Funkrufnamen nach ABC-Führungskräften, Abschnittsleitern
und deren Trupps und Fahrzeuge benannt (Bsp.: ABC-Zugführer – Florian
ABC-Zugführer).
Der Einsatzbericht über einen Gefahrguteinsatz – hier sind auf einem
Betriebsgelände größere Mengen von Chromsäure ausgelaufen - zeigte den
Feuerwehrkameraden praxisnah nochmals auf, welche taktischen Regeln bei
ABC-Einsätzen einzuhalten sind.
Im Anschluss an die Veranstaltung hob der Brandinspekteur des Landkreises
Saarlouis, Herr Dr. Martin Hell, die Bedeutung derartiger
Fortbildungsveranstaltungen hervor und regte an, in regelmäßigen Abständen
Seminare für Feuerwehrführungskräfte anzubieten.
Text und Bilder
Hans-Rudolf Quirin
Einheitenführer ABC-Zug Landkreis
Saarlouis
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